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5. Abschnitt - Stukkateur/Stukkateurin
§ 43 Ausbildungsberufsbild
§ 44 Ausbildungsrahmenplan
§ 45 Ausbildungsplan
§ 46 Berichtsheft
§ 47 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauWiAusbV 1999)
§ 45 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.