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2. Abschnitt - Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin
§ 28 Ausbildungsberufsbild
§ 29 Ausbildungsrahmenplan
§ 30 Ausbildungsplan
§ 31 Berichtsheft
§ 32 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauWiAusbV 1999)
§ 30 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.