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2. Abschnitt - Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin
§ 11 Ausbildungsberufsbild
§ 12 Ausbildungsrahmenplan
§ 13 Ausbildungsplan
§ 14 Berichtsheft
§ 15 Zwischenprüfung
§ 16 Abschlußprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauWiAusbV 1999)
§ 13 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.