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Erster Abschnitt - Art der baulichen Nutzung
§ 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
§ 2 Kleinsiedlungsgebiete
§ 3 Reine Wohngebiete
§ 4 Allgemeine Wohngebiete
§ 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
§ 5 Dorfgebiete
§ 6 Mischgebiete
§ 6a Urbane Gebiete
§ 7 Kerngebiete
§ 8 Gewerbegebiete
§ 9 Industriegebiete
§ 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen
§ 11 Sonstige Sondergebiete
§ 12 Stellplätze und Garagen
§ 13 Gebäude und Räume für freie Berufe
§ 13a Ferienwohnungen
§ 14 Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
§ 15 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
Baunutzungsverordnung
(Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO)
§ 13 Gebäude und Räume für freie Berufe
Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind in den Baugebieten nach den §
§ 2
bis
4
Räume, in den Baugebieten nach den §
§ 4a
bis
9
auch Gebäude zulässig.