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Abschnitt 1 - Unterschutzstellung, Ausnahmen und Verbote
§ 1 Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Verbote für nicht besonders geschützte Tierarten
§ 4 Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte
Bundesartenschutzverordnung
(Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten - BArtSchV)
§ 1 Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten
Die in Anlage 1 Spalte 2 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter besonderen Schutz gestellt.
Die in Anlage 1 Spalte 3 mit einem Kreuz (+) bezeichneten Tier- und Pflanzenarten werden unter strengen Schutz gestellt.