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Unterabschnitt 3 - Wohnungsfürsorge
§ 27 Wohnungsfürsorge
§ 28 Übergangsregelung im Sozialwesen
Bundesanstalt-Post-Gesetz
(Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost - BAPostG)
§ 27 Wohnungsfürsorge
Die Bundesanstalt legt die Grundsätze der Wohnungsfürsorge für die Postnachfolgeunternehmen fest.