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Abschnitt II - Anmeldung bei dem Auslandsbevollmächtigten
§ 21 Anmeldung, Anmeldefristen
§ 22 Inhalt der Anmeldung
§ 23 Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds
§ 24 Beweisführung
§ 25 Unzuständigkeit des Auslandsbevollmächtigten
§ 26 Zurücknahme der Anmeldung
§ 27 Anerkennung des Auslandsbonds
§ 28 Ablehnung der Anerkennung
§ 29 Rechtsbehelfe
§ 30 Antrag auf Überprüfung der Ablehnung
§ 31 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
§ 32 Wirkung und Durchführung der gerichtlichen Entscheidung
§ 33 Anrufung eines Gerichts des Begebungslands
§ 34 Vereinbarte Schiedsgerichte
§ 35 Gesetzliche Schiedsgerichte
§ 36 Maßnahmen bei endgültiger Ablehnung
Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds
(Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten - AuslWBG)
§ 34 Vereinbarte Schiedsgerichte
Für ein schiedsrichterliches Verfahren, dem der Anmelder und der Aussteller sich unterworfen haben, gilt
§ 33
sinngemäß.