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Erster Abschnitt - Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Geltung des Bereinigungsgesetzes
Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz
(Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds - AuslWBEntschG)
§ 2 Geltung des Bereinigungsgesetzes
Für die Entschädigungsansprüche gelten §
§ 53
,
54 AuslWBG
mit der sich aus den folgenden Vorschriften ergebenden näheren Regelung.