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Sechster Abschnitt - Schlußvorschriften
§ 32 Verletzung von Sicherstellungsvorschriften
§ 33
§ 34 Koordinierung und Bedarfsdeckung
§ 35 Weisungsrecht gegenüber der Bundesagentur für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
§ 36 Begriffsbestimmung
§ 37 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
§ 38 Rechtsverordnung
§ 39 Einschränkung von Grundrechten
§ 40 Inkrafttreten
Arbeitssicherstellungsgesetz
(Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung - ASG)
§ 40 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.