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3. Unterabschnitt - Zerlegung und Zuteilung
§ 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften
§ 186 Beteiligte
§ 187 Akteneinsicht
§ 188 Zerlegungsbescheid
§ 189 Änderung der Zerlegung
§ 190 Zuteilungsverfahren
Abgabenordnung (AO)
§ 187 Akteneinsicht
Die beteiligten Steuerberechtigten können von der zuständigen Finanzbehörde Auskunft über die Zerlegungsgrundlagen verlangen und durch ihre Amtsträger Einsicht in die Zerlegungsunterlagen nehmen.