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3. Unterabschnitt - Zerlegung und Zuteilung
§ 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften
§ 186 Beteiligte
§ 187 Akteneinsicht
§ 188 Zerlegungsbescheid
§ 189 Änderung der Zerlegung
§ 190 Zuteilungsverfahren
Abgabenordnung (AO)
§ 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften
Auf die in den Steuergesetzen vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen sind die für die Steuermessbeträge geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist.