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Erster Abschnitt - Begriffsbestimmungen und Anmeldeverfahren
§ 1 Verkehrsarten
§ 2 Freier Verkehr, ausländische Waren, Waren des freien Verkehrs
§ 3 Lager
§ 4 Aktive und passive Veredelung, wirtschaftliche Lohnveredelung
§ 5 Seeumschlag, Luftumschlag
§ 6 Benennung der Ware
§ 7 Menge der Waren
§ 8 Wert der Ware
§ 9 Wertstellung
§ 10 Herstellungsland, Verbrauchsland, Herstellungsort, Zielort
§ 11 Versendungsland
§ 12
§ 13 Anlaß der Warenbewegung
§ 14 Einführer, Ausführer
§ 15 Anmeldepapiere, Teilsendungen
§ 16 Allgemeine Pflichten und Vertretung der Auskunftspflichtigen
§ 17
§ 18 Erwerb und Veräußerung von Seeschiffen
§ 19 Lieferung von Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf, Bestimmung der gelieferten Waren für deutsche oder fremde Fahrzeuge
§ 20 Ausländische Streitkräfte
§ 21 Offshore-Lieferungen
Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs - AHStatDV)
§ 9 Wertstellung
Unter Wertstellung sind die Lieferbedingungen (Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) gemäß Anhang 38 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 zu verstehen.