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Unterabschnitt 6 - Baumschulerhebung
§ 12 Erhebungseinheiten
§ 13 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
§ 14 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt
Agrarstatistikgesetz
(Gesetz über Agrarstatistiken - AgrStatG)
§ 13 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
Die Baumschulerhebung wird allgemein in den Jahren 2004, 2008, 2012, 2017 und dann alle vier Jahre in der Zeit von Juli bis August durchgeführt.
Es werden Merkmale über die Nutzung der Baumschulflächen erhoben.