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Abschnitt 7 - Schlussvorschriften
§ 24 Evaluation
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - AEntG)
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.