Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprOÄndV 5)
§ 1
Studierende der Medizin, die bis zum 30.
Juni 1988 die Ärztliche Prüfung erfolgreich ablegen, schließen die ärztliche Ausbildung mit dieser Prüfung ab.