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Vierter Abschnitt - Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abgabe
§ 11 Veranlagungszeitraum, Erklärungspflicht
§ 12 Verletzung der Erklärungspflicht
§ 12a Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung
§ 13 Verwendung
Abwasserabgabengesetz
(Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer - AbwAG)
§ 12a Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anforderung der Abgabe haben keine aufschiebende Wirkung.
Satz 1 ist auch auf Bescheide anzuwenden, die vor dem 19.
Dezember 1984 erlassen worden sind.