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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Pflicht zur Bestellung
§ 3 Mehrere Abfallbeauftragte
§ 4 Gemeinsamer Abfallbeauftragter
§ 5 Nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter
§ 6 Abfallbeauftragter für Konzerne
§ 7 Ausnahme von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten
Abfallbeauftragtenverordnung
(Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall - AbfBeauftrV)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt den Kreis der zur Bestellung von Abfallbeauftragten Verpflichteten und die Anforderungen an Abfallbeauftragte.