Stiftung
Unter einer Stiftung versteht man einen selbstständigen, nicht auf einem Personenverband beruhenden Rechtsträger, welcher in einem Stiftungsgeschäft festgelegte Zwecke mit Hilfe eines diesen Zwecken gewidmeten Vermögens dauerhaft verfolgt.
1BVerwG NJW 1998, 2545, 2546; BayObLG NJW 1973, 249.Quellen:
[1] BVerwG NJW 1998, 2545, 2546; BayObLG NJW 1973, 249.