Fahrzeuge sind sämtliche im öffentlichen Verkehr vorkommende Beförderungsmittel ohne Rücksicht auf die Antriebsart.
1Burhoff in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl. 2015, § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Rn. 4Quellen:
[1] Burhoff in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl. 2015, § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Rn. 4