Sich versprechen lassen
Sich versprechen lassen ist die ausdrückliche oder schlüssige Annahme eines auch nur bedingten Angebots der späteren Zuwendung, auch wenn die spätere Zuwendung unter einer Bedingung steht.
1RGSt 57, 28; Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, § 331 Rdn. 7.Quellen:
[1] RGSt 57, 28; Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, § 331 Rdn. 7.