Pflichtverletzung
Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn die aus dem Schuldverhältnis folgenden Pflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt werden. Die Pflichten richten sich nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses.
1BGH v. 07.03.2013 - IX ZR 64/12 - WM 2013, 802-805.Quellen:
[1] BGH v. 07.03.2013 - IX ZR 64/12 - WM 2013, 802-805.