Gesamtschuld
Eine Gesamtschuld liegt vor, wenn mehrere Schuldner einem Gläubiger gegenüber zur Leistung verpflichtet sind, der Gläubiger diese Leistung jedoch insgesamt nur einmal fordern kann.
1L. Böttcher in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, Vorbemerkung, Rn. 9.Quellen:
[1] L. Böttcher in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, Vorbemerkung, Rn. 9.