Nach der Cassis-de-Dijon-Rechtsprechung gilt das Prinzip gegenseitiger Anerkennung, wonach eine Ware, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht ist, grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten zuzulassen ist.
1EuGH Slg. 1979, 649; EuGH Slg. 1987, 1227.Quellen:
[1] EuGH Slg. 1979, 649; EuGH Slg. 1987, 1227.