Nach der Dassonville-Formel ist eine Maßnahme gleicher Wirkung i.S.d. Art. 34 ff. AEUV jede Regelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.
1EuGH Slg. 1974, 837 "Dassonville"Quellen:
[1] EuGH Slg. 1974, 837 "Dassonville"