Geldwertschuld
Bei der Geldwertschuld existiert kein konkreter Nennbetrag, stattdessen ist ihr Leistungsinhalt ist an den Geldwert im Erfüllungszeitpunkt gebunden. Sie ist eine reguläre Geldschuld und somit aufrechenbar.
1Jauernig/Berger, 15. Auflage München 2014, Vor §§ 244, 245 Rn. 11; Kirchhoff, Wertsicherungsklauseln für Euro-Verbindlichkeiten [2006] 93; Staudinger/Omlor (2016) Vorbemerkungen zu §§ 244–248 C47.Quellen:
[1] Jauernig/Berger, 15. Auflage München 2014, Vor §§ 244, 245 Rn. 11; Kirchhoff, Wertsicherungsklauseln für Euro-Verbindlichkeiten [2006] 93; Staudinger/Omlor (2016) Vorbemerkungen zu §§ 244–248 C47.