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Stundung
Unter der Stundung versteht man das Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung, wobei die Erfüllbarkeit weiter fortbesteht.
1
BGH NJW 1998, 2060, 2061.
Quellen:
[1] BGH NJW 1998, 2060, 2061.
Weitere Definitionen
Störung der Geschäftsgrundlage
Stückschuld
Stundung
Substanzschaden
Surrogationsmethode