Hilflose Lage
Eine hilflose Lage ist eine Situation, in der das Opfer außerstande ist, sich aus eigener Kraft oder mit Hilfe schutzbereiter Dritter vor drohenden abstrakten Lebens- oder schweren Gesundheitsgefahren zu schützen. Unerheblich ist es, ob die Hilflosigkeit verschuldet oder unverschuldet bzw. dauernd oder nur vorübergehend ist.
1Rengier, StrafR BT II, 15. Auflage München 2014, § 10 Rdn. 5; Ebel NStZ 2002, 404.Quellen:
[1] Rengier, StrafR BT II, 15. Auflage München 2014, § 10 Rdn. 5; Ebel NStZ 2002, 404.