Ehevertrag
Der Ehevertrag ist ein Vertrag, durch den die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse individuell durch die vom Gesetz zur Verfügung gestellten Typen regeln können.
1Heinemann in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1408 BGB, Rn. 2.Quellen:
[1] Heinemann in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1408 BGB, Rn. 2.