Wertpapiere
Unter Wertpapieren versteht man Urkunden, in denen ein verbrieftes Recht verkörpert ist. Dieses Recht kann nicht ohne das Wertpapier geltend gemacht werden.
1Staudinger-BGB/Veit, Berlin 2014, § 1812 Rn. 21.Quellen:
[1] Staudinger-BGB/Veit, Berlin 2014, § 1812 Rn. 21.