Aufrechnungserklärung
Die Aufrechnungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, in der der Aufrechnungswille zum Ausdruck kommen und erklärt werden muss.
1Staudinger/Gursky (2016) BGB § 388, Rn. 3.Quellen:
[1] Staudinger/Gursky (2016) BGB § 388, Rn. 3.