Verwahrungsvertrag
Der Verwahrungsvertrag ist gegeben, wenn sich die Parteien dahingehend einigen, dass ein Vertragspartner die Pflicht zur Aufbewahrung einer übergebenen beweglichen Sache übernimmt.
1E. Herrmann in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 688 BGB, Rn. 1.Quellen:
[1] E. Herrmann in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 688 BGB, Rn. 1.