Rechtswidrigkeit
Als rechtswidrige Tat bezeichnet das StGB ein Verhalten, das den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, d.h. Im Widerspruch zur Rechtsordnung steht.
1Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, vor § 13 Rdn. 16.Quellen:
[1] Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, vor § 13 Rdn. 16.