Schuldverhältnis
Das Schuldrecht behandelt rechtliche Verbindungen zwischen zwei Rechtssubjekten, die man in Anlehnung an die „obligatio“ des römischen Rechts als Schuldverhältnis bezeichnet. Es kann infolge eines Rechtsgeschäfts entstehen oder durch Verstoß gegen eine gesetzliche Verhaltensnorm. Aufgrund der Relativität des Schuldverhältnisses wirkt es grundsätzlich nur zwischen den Beteiligten.
1Staudinger/Dirk Olzen (2015) Einleitung zum Schuldrecht, Rn. 25; Quellen:
[1] Staudinger/Dirk Olzen (2015) Einleitung zum Schuldrecht, Rn. 25;