Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder Verpflichtungsbefugnis
Unter dem Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder Verpflichtungsbefugnis ist der pflicht-, respektive bestimmungswidrige Gebrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis zu verstehen; also die nach außen wirksam getätigte Verpflichtung oder Verfügung über das Vermögen des Opfers durch den Täter, welche ihm im Innenverhältnis, d.h. zwischen Opfer und Täter, nicht gestattet ist.
1Beck'scher Onlinekommentar-StGB/Wittig §266 Rdn. 13; Mitsch, in: JuS 2011, 99; Labsch, in: Jura 1987, 413.Quellen:
[1] Beck'scher Onlinekommentar-StGB/Wittig §266 Rdn. 13; Mitsch, in: JuS 2011, 99; Labsch, in: Jura 1987, 413.