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Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2 Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen
§ 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen
§ 2b Befreiungen für soziale Projekte
§ 2c Befreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften
§ 2d Widerrufsrecht
§ 3 Aufsicht, Anordnungsbefugnis
§ 4 Verschwiegenheitspflicht
§ 5 Bekanntgabe und Zustellung
§ 5a Laufzeit von Vermögensanlagen
§ 5b Nicht zugelassene Vermögensanlagen
Vermögensanlagengesetz
(Gesetz über Vermögensanlagen - VermAnlG)
§ 5b Nicht zugelassene Vermögensanlagen
Vermögensanlagen, die eine Nachschusspflicht vorsehen, sind zum öffentlichen Angebot oder Vertrieb im Inland nicht zugelassen.