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Achter Abschnitt - Ermittlungsmaßnahmen
§ 94 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken
§ 95 Herausgabepflicht
§ 96 Amtlich verwahrte Schriftstücke
§ 97 Beschlagnahmeverbot
§ 98 Verfahren bei der Beschlagnahme
§ 98a Rasterfahndung
§ 98b Verfahren bei der Rasterfahndung
§ 98c Maschineller Abgleich mit vorhandenen Daten
§ 99 Postbeschlagnahme
§ 100 Verfahren bei der Postbeschlagnahme
§ 100a Telekommunikationsüberwachung
§ 100b Online-Durchsuchung
§ 100c Akustische Wohnraumüberwachung
§ 100d Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte
§ 100e Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c
§ 100f Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum
§ 100g Erhebung von Verkehrsdaten
§ 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum
§ 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten
§ 100j Bestandsdatenauskunft
§ 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen
§ 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei der Erhebung von Verkehrsdaten
§ 101b Statistische Erfassung; Berichtspflichten
§ 102 Durchsuchung bei Beschuldigten
§ 103 Durchsuchung bei anderen Personen
§ 104 Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit
§ 105 Verfahren bei der Durchsuchung
§ 106 Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts
§ 107 Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis
§ 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände
§ 109 Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände
§ 110 Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien
§ 110a Verdeckter Ermittler
§ 110b Verfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers
§ 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers
§ 111 Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten
§ 111a Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 111b Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung
§ 111c Vollziehung der Beschlagnahme
§ 111d Wirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen
§ 111e Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung
§ 111f Vollziehung des Vermögensarrestes
§ 111g Aufhebung der Vollziehung des Vermögensarrestes
§ 111h Wirkung der Vollziehung des Vermögensarrestes
§ 111i Insolvenzverfahren
§ 111j Verfahren bei der Anordnung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes
§ 111k Verfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes
§ 111l Mitteilungen
§ 111m Verwaltung beschlagnahmter oder gepfändeter Gegenstände
§ 111n Herausgabe beweglicher Sachen
§ 111o Verfahren bei der Herausgabe
§ 111p Notveräußerung
§ 111q Beschlagnahme von Schriften und Vorrichtungen
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 109 Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände
Die in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände sind genau zu verzeichnen und zur Verhütung von Verwechslungen durch amtliche Siegel oder in sonst geeigneter Weise kenntlich zu machen.