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Zweiter Abschnitt - Verfahren
§ 7 Amtsverfahren
§ 8 Antragsverfahren
§ 9 Antragsverfahren in besonderen Fällen
§ 10 Beweis im Antragsverfahren
§ 11 Ablehnende Entscheidung der Oberfinanzdirektion
§ 12 Gutschrift
§ 13 Form der Gutschrift bei Spareinlagen
§ 14 Form der Gutschrift bei Bausparguthaben
§ 15 Erfüllung bei Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen
§ 16 Erfüllung bei Ansprüchen aus Wertpapieren
§ 17 Erfüllung bei Ansprüchen aus Guthaben bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen
§ 18 Deckung der Verbindlichkeiten
§ 19 Zuteilung des Anspruchs auf Deckung
§ 20 Zuteilung des Anspruchs auf Deckung in Antragsfällen
§ 21 Gebühren und Auslagen
§ 22 Vergütung
§ 23 Geltung im Land Berlin
§ 24 Inkrafttreten
Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (SparSichSaarG)
§ 14 Form der Gutschrift bei Bausparguthaben
Beruht der Anspruch auf Leistung gegen den Bund auf einem Bausparguthaben, so wird die Gutschrift auf dem Bausparkonto erteilt.
Satz 1 gilt entsprechend für Guthaben bei der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter.