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2. - Pflichten und Rechte der Soldaten
§ 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten
§ 7 Grundpflicht des Soldaten
§ 8 Eintreten für die demokratische Grundordnung
§ 9 Eid und feierliches Gelöbnis
§ 10 Pflichten des Vorgesetzten
§ 11 Gehorsam
§ 12 Kameradschaft
§ 13 Wahrheit
§ 14 Verschwiegenheit
§ 15 Politische Betätigung
§ 16 Verhalten in anderen Staaten
§ 17 Verhalten im und außer Dienst
§ 18 Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung
§ 19 Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken, Herausgabe- und Auskunftspflicht
§ 20 Nebentätigkeit
§ 20a Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst
§ 21 Vormundschaft und Ehrenämter
§ 22 Verbot der Ausübung des Dienstes
§ 23 Dienstvergehen
§ 24 Haftung
§ 25 Wahlrecht; Amtsverhältnisse
§ 26 Verlust des Dienstgrades
§ 27 Laufbahnvorschriften
§ 28 Urlaub
§ 28a Urlaub bis zum Beginn des Ruhestandes
§ 29 Personalakten
§ 30 Geld- und Sachbezüge, Versorgung
§ 30a Teilzeitbeschäftigung, Familienpflegezeit und Pflegezeit
§ 30b Zusammentreffen von Urlaub und Teilzeitbeschäftigung
§ 30c Arbeitszeit
§ 31 Fürsorge
§ 31a Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen
§ 32 Dienstzeitbescheinigung und Dienstzeugnis
§ 33 Staatsbürgerlicher und völkerrechtlicher Unterricht
§ 34 Beschwerde
§ 35 Beteiligungsrechte der Soldaten
§ 35a Beteiligung an der Gestaltung des Dienstrechts
§ 36 Seelsorge
Soldatengesetz
(Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten - SG)
§ 8 Eintreten für die demokratische Grundordnung
Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.