Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
2. - Pflichten und Rechte der Soldaten
§ 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten
§ 7 Grundpflicht des Soldaten
§ 8 Eintreten für die demokratische Grundordnung
§ 9 Eid und feierliches Gelöbnis
§ 10 Pflichten des Vorgesetzten
§ 11 Gehorsam
§ 12 Kameradschaft
§ 13 Wahrheit
§ 14 Verschwiegenheit
§ 15 Politische Betätigung
§ 16 Verhalten in anderen Staaten
§ 17 Verhalten im und außer Dienst
§ 18 Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung
§ 19 Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken, Herausgabe- und Auskunftspflicht
§ 20 Nebentätigkeit
§ 20a Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst
§ 21 Vormundschaft und Ehrenämter
§ 22 Verbot der Ausübung des Dienstes
§ 23 Dienstvergehen
§ 24 Haftung
§ 25 Wahlrecht; Amtsverhältnisse
§ 26 Verlust des Dienstgrades
§ 27 Laufbahnvorschriften
§ 28 Urlaub
§ 28a Urlaub bis zum Beginn des Ruhestandes
§ 29 Personalakten
§ 30 Geld- und Sachbezüge, Versorgung
§ 30a Teilzeitbeschäftigung, Familienpflegezeit und Pflegezeit
§ 30b Zusammentreffen von Urlaub und Teilzeitbeschäftigung
§ 30c Arbeitszeit
§ 31 Fürsorge
§ 31a Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen
§ 32 Dienstzeitbescheinigung und Dienstzeugnis
§ 33 Staatsbürgerlicher und völkerrechtlicher Unterricht
§ 34 Beschwerde
§ 35 Beteiligungsrechte der Soldaten
§ 35a Beteiligung an der Gestaltung des Dienstrechts
§ 36 Seelsorge
Soldatengesetz
(Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten - SG)
§ 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten
Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger.
Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt.