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Unterabschnitt 2 - Posten der Passivseite
§ 22 Nachrangige Verbindlichkeiten
§ 23 Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft an den Bruttobeträgen der versicherungstechnischen Rückstellungen
§ 24 Beitragsüberträge
§ 25 Deckungsrückstellung
§ 26 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
§ 27 Näherungs- und Vereinfachungsverfahren
§ 28 Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
§ 29 Schwankungsrückstellung
§ 30 Der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellungen
§ 31 Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
§ 32 Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, wenn das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
§ 33 Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft
§ 34 Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
§ 35 Ausgleichsbetrag
Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
(Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen - RechVersV)
§ 22 Nachrangige Verbindlichkeiten
Im Posten "Nachrangige Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten auszuweisen, die im Falle der Liquidation oder der Insolvenz erst nach den Forderungen der anderen Gläubiger erfüllt werden dürfen.