Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Unterabschnitt 2 - Besondere Vorschriften für das Verbringen in Schutzgebiete
§ 13h Verbringungsverbot
§ 13i Besondere Anforderungen an das Verbringen
§ 13j Pflanzenpass
§ 13k Genehmigung
§ 13l Maßnahmen
§ 13m Befördern durch ein Schutzgebiet
Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV 1989)
§ 13i Besondere Anforderungen an das Verbringen
Die in Anhang IV Teil B der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände dürfen in die dort genannten Schutzgebiete nur verbracht werden, wenn die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden.