Pensionsfonds haben ihre Bilanzen und Gewinn-und-Verlust-Rechnungen gegenüber der Aufsichtsbehörde wie folgt aufzustellen:

1. die Bilanzen nach Formblatt 800 und

2. die Gewinn-und-Verlust-Rechnungen für das gesamte Pensionsfondsgeschäft nach Formblatt 810.