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Erster Teil - Der Patentanwalt
§ 1 Stellung in der Rechtspflege
§ 2 Beruf des Patentanwalts
§ 3 Recht zur Beratung und Vertretung
§ 4 Auftreten vor den Gerichten
Patentanwaltsordnung (PAO)
§ 2 Beruf des Patentanwalts
(1)
Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus.
(2)
Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.