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2. - Stimmrecht, Stimmscheine
§ 10 Stimmrecht, Stimmberechtigtenverzeichnis
§ 11 Zuständige Behörde
§ 12 Stimmscheinanträge
§ 13 Entscheidung über die Stimmscheinanträge
§ 14 Erteilung von Stimmscheinen
§ 15 Stimmscheinverzeichnisse
§ 16 Ungültigkeitserklärung von Stimmscheinen
§ 17 Verlorene Stimmscheine
§ 18 Erteilung von Stimmscheinen an bestimmte Personengruppen
§ 19 Vermerk im Stimmberechtigtenverzeichnis
Neugliederungsdurchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes - NeuGlV)
§ 11 Zuständige Behörde
Der Stimmschein wird von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Stimmberechtigtenverzeichnis der Stimmberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.