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Abschnitt 2 - Wirkungen der Lebenspartnerschaft
§ 2 Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft
§ 3 Lebenspartnerschaftsname
§ 4 Umfang der Sorgfaltspflicht
§ 5 Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt
§ 6 Güterstand
§ 7 Lebenspartnerschaftsvertrag
§ 8 Sonstige vermögensrechtliche Wirkungen
§ 9 Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners
§ 10 Erbrecht
§ 11 Sonstige Wirkungen der Lebenspartnerschaft
Lebenspartnerschaftsgesetz
(Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft - LPartG)
§ 6 Güterstand
Die Lebenspartner leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Lebenspartnerschaftsvertrag (
§ 7
) etwas anderes vereinbaren.
§ 1363 Abs. 2 und die §
§ 1364
bis
1390 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
gelten entsprechend.