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Erster Abschnitt - Beirat
§ 1 Aufgaben
§ 2 Zusammensetzung
§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 4 Amtsdauer
§ 5 Vorsitz
§ 6 Einberufung
§ 7 Sitzung
§ 8 Beschlußfassung
§ 9 Erstattung der baren Auslagen, Pauschbetrag für Zeitaufwand
Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (KSKSaV)
§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder des Beirats sind zu gewissenhafter und unparteiischer Erfüllung ihrer Aufgabe verpflichtet.
Sie sind nicht an Weisungen gebunden.