(1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge in seinem Aufgabenbereich erkennen, analysieren und beurteilen kann.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte: 1. Tierschutzrecht, 2. Arzneimittelrecht, Umgang mit Bioziden, 3. Viehverkehrsverordnung, 4. Qualitätssicherung und Dokumentation, 5. Wirtschafts- und Sozialkunde, Wirtschaftsrecht, 6. Leistungsbeschreibung und Abrechnung.
(3) Die Prüfung ist schriftlich durchzuführen. Dabei sind komplexe praxisbezogene Fragestellungen aus den in Absatz 2 aufgeführten Inhalten zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.