(1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge in seinem Aufgabenbereich erkennen, analysieren und beurteilen kann.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
1. Tierschutzrecht,
2. Arzneimittelrecht, Umgang mit Bioziden,
3. Viehverkehrsverordnung,
4. Qualitätssicherung und Dokumentation,
5. Wirtschafts- und Sozialkunde, Wirtschaftsrecht,
6. Leistungsbeschreibung und Abrechnung.
(3) Die Prüfung ist schriftlich durchzuführen. Dabei sind komplexe praxisbezogene Fragestellungen aus den in Absatz 2 aufgeführten Inhalten zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.