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Unterabschnitt 3 - Sonstige Investmentvermögen
§ 220 Sonstige Investmentvermögen
§ 221 Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme
§ 222 Mikrofinanzinstitute
§ 223 Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien
§ 224 Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
§ 220 Sonstige Investmentvermögen
Auf die Verwaltung von Sonstigen Investmentvermögen nach Maßgabe der §
§ 220
bis
224
sind die Vorschriften der §
§ 192
bis
205
insoweit anzuwenden, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.