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Erster Abschnitt - Feststellung der Forderungen
§ 174 Anmeldung der Forderungen
§ 175 Tabelle
§ 176 Verlauf des Prüfungstermins
§ 177 Nachträgliche Anmeldungen
§ 178 Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung
§ 179 Streitige Forderungen
§ 180 Zuständigkeit für die Feststellung
§ 181 Umfang der Feststellung
§ 182 Streitwert
§ 183 Wirkung der Entscheidung
§ 184 Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners
§ 185 Besondere Zuständigkeiten
§ 186 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Insolvenzordnung (InsO)
§ 181 Umfang der Feststellung
Die Feststellung kann nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist.