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Erster Titel - Allgemeine Vorschriften
§ 242 Pflicht zur Aufstellung
§ 243 Aufstellungsgrundsatz
§ 244 Sprache. Währungseinheit
§ 245 Unterzeichnung
Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 244 Sprache. Währungseinheit
Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.